Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf wird in der vorliegenden Fassung (Stand Januar 2025) gebilligt.
Der Vorentwurf der 2. Änderung ist mit Begründung und dem Umweltbericht nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster). Weiterhin sind die vollständigen Planunterlagen für die Dauer von einem Monat in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bauamt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) zur Möglichkeit der Einsichtnahme für Jedermann bereit-zustellen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig zu unterrichten und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städte erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 04.03.2025 über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf beraten und befunden.
Anlass der Änderung ist der Antrag eines Vorhabenträgers, auf den Flächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten. Das Plangebiet entspricht den „Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Stadt Jessen (Elster)“, welches durch die Kommune im Mitteilungsblatt Nr. 689 vom 24.08.2022 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Für das Plangebiet der 2. Änderung wird derzeit infolge der Lage im Außenbereich der Bebauungsplan V39 „Solarpark Jessen 2“ - Planteil B in der Gemarkung Morxdorf entwickelt. Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte am 25.04.2023 durch den Beschluss 14/2023. Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Für das Plangebiet ist die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet, hier: Solarpark/ Photovoltaikanlage nach §11 BauNVO vorgesehen.
Der vorliegende Vorentwurf der 2. Änderung soll nach positiver Beschlussfassung im Anschluss der Öffentlichkeit vorgestellt werden, welches dem regulären Planverfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes entspricht.
Der Vorentwurf ist mit einer Begründung versehen. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sind die Belange des Umweltschutzes frühzeitig zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist eine Umweltprüfung durchzuführen in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in diesem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Aussagen hierüber werden im Verlauf des Planverfahrens kontinuierlich entwickelt.
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung stattfinden. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen und deren Stellungnahmen im Anschluss öffentlich auszuwerten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städte erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Anlage:
Planzeichnung vom Januar 2025
Begründung vom Januar 2025
Umweltbericht vom Januar 2025
