Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), bestehend aus dem Vorentwurfsplan und Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom September 2022.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die 6 genannten Positionen zum Sachverhalt ein.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg stellt fest, dass hier die Rechtsfolge eingehalten wurde.

 

Bürgermeister Jahn informiert, die 7. Änderung wurde durch die Regionale Planungsgemeinschaft ermöglicht, die Planungen dazu dauerten zwei Jahre. Nun soll die Einleitung des Planverfahrens beschlossen werden.

 

Stadtrat Nowak macht auf den zeitlichen Verlauf aufmerksam und weist auf die  derzeitige Stromproblematik hin.

 

Bürgermeister Jahn verdeutlicht, dass es sich hier um eine besondere Entscheidung handelt, die die Kommune getroffen hat, um das Gewerbegebiet mangels fehlender Erschließung und gewerblicher Nutzung trotzdem zu bewirtschaften. Diese Fläche wird an einen Investor verpachtet.