Betreff
Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz" gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Vorlage
2020/127
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“ im beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).

 


Begründung:

 

Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der  öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“ der Stadt Jessen (Elster) im OT Schweinitz eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen, hat der Stadtrat im Abwägungsverfahren geprüft und ist zu nachfolgendem Ergebnis gekommen:

 

  1. Bedenken und Anregungen zum Planentwurf gab es von Bürgern nicht. Einsichtnahmen hatten ausschließlich informativen Charakter.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.11.2019 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 25.11.2019 - 03.01.2020 statt.

 

4.   Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen wurden vom Stadtrat im

Einzelnen gewertet und liegen als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses als Anlage bei.

 

 

Anlage zum Abwägungsverfahren Entwurf Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“ im OT Schweinitz

 

Übersicht zu den Bedenken, Anregungen und Hinweisen von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit den Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung:

 

  Abwägungstabelle vom 03.07.2020 zum Entwurf vom 14.10.2019