Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die
Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes V32
„Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“ im beschleunigtem Verfahren gem. § 13b
BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).
Begründung:
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der
öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V32 „Wohnbebauung
an der Schule Schweinitz“ der Stadt Jessen (Elster) im OT Schweinitz eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den vorgebrachten Bedenken,
Anregungen und Hinweisen, hat der Stadtrat im Abwägungsverfahren geprüft und
ist zu nachfolgendem Ergebnis gekommen:
- Bedenken
und Anregungen zum Planentwurf gab es von Bürgern nicht. Einsichtnahmen
hatten ausschließlich informativen Charakter.
- Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 22.11.2019 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
- Die
Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer öffentlichen Auslegung
des Entwurfes in der Zeit vom 25.11.2019 - 03.01.2020 statt.
4. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen
wurden vom Stadtrat im
Einzelnen gewertet und liegen als
Bestandteil des Abwägungsbeschlusses als Anlage bei.
Anlage
zum Abwägungsverfahren Entwurf Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule
Schweinitz“ im OT Schweinitz
Übersicht zu den Bedenken, Anregungen und Hinweisen von der
Öffentlichkeit sowie den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher
Belange mit den Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung:
• Abwägungstabelle vom 03.07.2020 zum Entwurf vom 14.10.2019