Betreff
Beschluss Offenlegung Entwurf des Bebauungsplanes V 34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Vorlage
2020/146
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden im beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).

 


Begründung:

Der Bau- und Vergabeausschuss  der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2019 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes V 34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden im beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) gefasst.

 

Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung eines kleinen Wohnbaugebietes geschaffen . Damit soll der anhaltenden Nachfrage nach Bauland für den Eigenheimbau im OT Klöden entsprochen werden. Die Erschließung soll über bestehende Verkehrsfläche „Am Damm“ auf den Grundstücken der Gemarkung Klöden, Flur 2, Flurstücke 10/4 und 825 erfolgen.

 

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 16 (teilweise) der Gemarkung Klöden, Flur 2. Der Geltungsbereich befindet sich nord-östlich der Burg Klöden und dem Gewässer „Klödener Riss“. Der Bereich wird süd-westlich durch ein stehendes Gewässer, nord-westlich und nord-östlich durch Garten und süd-östlich durch Bebauung begrenzt.

 

Ein Flächennutzungsplan liegt für den OT Klöden nicht vor.

 

Der Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB  (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind, bestehen nicht.

Von einer Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes V 34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden in der Fassung vom Okt. 2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom Okt. 2020 einschl. Artenschutzbeitrag werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Die Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster zu veröffentlichen.

 

Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.