Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster)
beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 34 Wohnbebauung „Am
Damm“ im OT Klöden im beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung
von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).
Begründung:
Der Bau-
und Vergabeausschuss der Stadt Jessen
(Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2019 den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes V 34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden im
beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) gefasst.
Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung
eines kleinen Wohnbaugebietes geschaffen . Damit soll der anhaltenden Nachfrage
nach Bauland für den Eigenheimbau im OT Klöden entsprochen werden. Die
Erschließung soll über bestehende Verkehrsfläche „Am Damm“ auf den Grundstücken
der Gemarkung Klöden, Flur 2, Flurstücke 10/4 und 825 erfolgen.
Das
Plangebiet umfasst das Flurstück 16 (teilweise) der Gemarkung Klöden, Flur 2.
Der Geltungsbereich befindet sich nord-östlich der Burg Klöden und dem Gewässer
„Klödener Riss“. Der Bereich wird süd-westlich durch ein stehendes Gewässer,
nord-westlich und nord-östlich durch Garten und süd-östlich durch Bebauung
begrenzt.
Ein
Flächennutzungsplan liegt für den OT Klöden nicht vor.
Der
Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
aufgestellt.
Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB
sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz
zu beachten sind, bestehen nicht.
Von einer
Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und
§ 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der vorliegende Planentwurf des
Bebauungsplanes V 34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden in der Fassung vom
Okt. 2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen
(Teil B) und der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom Okt. 2020 einschl.
Artenschutzbeitrag werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die
Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der
Stadt Jessen (Elster zu veröffentlichen.
Parallel dazu
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine
Stellungnahme abzugeben.
Der
Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.