Beschluss:
Der Stadtrat
der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Der
Bebauungsplan V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ in Jessen, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der
vorliegenden Fassung vom November 2020, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die
Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist
hinzuweisen:
-
Wo die Satzung
von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung
eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
-
Auf die
Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder
Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und
–fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf in der Fassung
November 2020, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen
und der Begründung vor. Nach Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen TÖB und der Nachbargemeinden zum
Entwurf, waren im Satzungsdokument Ergänzungen im Pkt. 4 Festsetzung der
Gründungshöhe – das Wort „mind.“ und im Pkt. 6.2 Hinweis zur Wärmeversorgung,
erforderlich. Die Begründung wurde entsprechend der vorgenommenen Abwägung
fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung der Satzungsfassung und der
Begründung sind die
Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.