Betreff
Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan V 35 Wohnbebauung "Am Schützenhaus" in Jessen (Elster) gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Vorlage
2021/156
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ in Jessen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom November 2020, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:

 

-       Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-       Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 


 

 

Begründung:

 

Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf in der Fassung November 2020, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vor. Nach Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen TÖB und der Nachbargemeinden zum Entwurf, waren im Satzungsdokument Ergänzungen im Pkt. 4 Festsetzung der Gründungshöhe – das Wort „mind.“ und im Pkt. 6.2 Hinweis zur Wärmeversorgung, erforderlich. Die Begründung wurde entsprechend der vorgenommenen Abwägung fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung der Satzungsfassung und der Begründung sind die

Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.