Betreff
Beschluss Satzung zum Bebauungsplan V34
Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Vorlage
2021/177
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan V34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom 05.05.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.

In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:

 

-       Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-       Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 


 

 

Begründung:

 

Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf in der Fassung vom 05.05.2021, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vor.

Nach Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen TÖB und der Nachbargemeinden zum Entwurf, waren im Satzungsdokument Ergänzungen zur zusätzlichen Vermessung der Deichanlage, Festsetzung einer privaten Grünfläche innerhalb des 5 m Gewässerstreifens zur Gewässerunterhaltung, dem Hinweis zur Wärmeversorgung und der Empfehlung von Baugrunduntersuchungen, erforderlich.

Die Begründung wurde entsprechend der vorgenommenen Abwägung fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung der Satzungsfassung und der Begründung sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

 

Für den Ortsteil Klöden liegt kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor, aus dem der Bebauungsplan entwickelt werden kann. Demzufolge sind die Planunterlagen der Satzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Anlage: Satzungsdokument und Begründung