Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Beschluss:
Der Stadtrat
der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Der
Bebauungsplan V34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der
vorliegenden Fassung vom 05.05.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die
Begründung wird gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur
Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung
auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.
In der
öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:
-
Wo die Satzung
von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung
eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
-
Auf die
Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder
Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und
–fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf in der Fassung vom
05.05.2021, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und
der Begründung vor.
Nach Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen TÖB und der Nachbargemeinden zum
Entwurf, waren im Satzungsdokument Ergänzungen zur zusätzlichen Vermessung der
Deichanlage, Festsetzung einer privaten Grünfläche innerhalb des 5 m
Gewässerstreifens zur Gewässerunterhaltung, dem Hinweis zur Wärmeversorgung und
der Empfehlung von Baugrunduntersuchungen, erforderlich.
Die Begründung wurde entsprechend der vorgenommenen Abwägung
fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung der Satzungsfassung und der
Begründung sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.
Für den Ortsteil Klöden liegt kein rechtskräftiger
Flächennutzungsplan vor, aus dem der Bebauungsplan entwickelt werden kann.
Demzufolge sind die Planunterlagen der Satzung zur Genehmigung vorzulegen.
Anlage: Satzungsdokument und Begründung