Betreff
Frühzeitige Beteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
2022/273
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

  1. Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die frühzeitige Beteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen, bestehend aus dem Vorentwurfsplan und Begründung in der Fassung vom 15.07.2022 sowie der Auswirkungsanalyse vom 11.05.2022.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Jessen (Elster) besitzt seit 1994 einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Ein Investor plant für die Standortverlagerung der Firma REWE an die Rehainer Straße in Jessen (Elster) die Errichtung eines Mietobjektes mit einer Verkaufsfläche von rd. 2.000 m², des Weiteren soll die Möglichkeit der Standortverlagerung der Firma Rossmann erfolgen können.

 

Für das Gebiet an der Rehainer Straße weist der Flächennutzungsplan gewerbliche Bauflächen aus ("Gewerbepark Jessen").

 

Ein Sondergebiet für Einzelhandel kann aus dieser Darstellung nicht entwickelt werden. Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels oberhalb einer Verkaufsfläche von 800 m² sind in der Regel als großflächig i. S. v. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO anzusehen und nur innerhalb von eigens festgesetzten Sondergebieten zulässig. Über ein Fachgutachten wurde im Vorfeld der Planung die Standortverträglichkeit der beabsichtigten Standortentwicklung nachgewiesen.

 

Damit die Planungsabsichten planungsrechtlich umgesetzt werden können, hat der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes am 01.03.2022 beschlossen. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Information der Öffentlichkeit und die nach § 4 Abs. 1 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen zeitnah durchgeführt werden.

 

Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Investor getragen.

 

Die Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.

 

Der Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.