Beschluss:
- Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt
die frühzeitige Beteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Jessen, bestehend aus dem Vorentwurfsplan und Begründung in der Fassung
vom 15.07.2022 sowie der Auswirkungsanalyse vom 11.05.2022.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer
öffentlichen Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Die
Stadt Jessen (Elster) besitzt seit 1994 einen rechtswirksamen
Flächennutzungsplan. Ein Investor plant für die Standortverlagerung der Firma
REWE an die Rehainer Straße in Jessen (Elster) die Errichtung eines
Mietobjektes mit einer Verkaufsfläche von rd. 2.000 m², des Weiteren soll die
Möglichkeit der Standortverlagerung der Firma Rossmann erfolgen können.
Für
das Gebiet an der Rehainer Straße weist der Flächennutzungsplan gewerbliche
Bauflächen aus ("Gewerbepark Jessen").
Ein
Sondergebiet für Einzelhandel kann aus dieser Darstellung nicht entwickelt
werden. Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels oberhalb einer Verkaufsfläche
von 800 m² sind in der Regel als großflächig i. S. v. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO
anzusehen und nur innerhalb von eigens festgesetzten Sondergebieten zulässig.
Über ein Fachgutachten wurde im Vorfeld der Planung die Standortverträglichkeit
der beabsichtigten Standortentwicklung nachgewiesen.
Damit
die Planungsabsichten planungsrechtlich umgesetzt werden können, hat der
Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) die Aufstellung der 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes am 01.03.2022 beschlossen. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB
frühzeitige Information der Öffentlichkeit und die nach § 4 Abs. 1 BauGB
erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sollen zeitnah durchgeführt werden.
Sämtliche
anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Investor getragen.
Die
Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der
Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.
Der
Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.