Betreff
Beschluss - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl" im OT Mark Zwuschen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2023/003
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

 


Begründung:

Ein privater Investor aus dem Ortsteil Mark Zwuschen der Stadt Jessen (Elster) hat am 20.07.2022 den Antrag gestellt, für die Flurstücke 231 und 240 der Flur 3 in der Gemarkung Morxdorf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet soll als Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen entwickelt werden. Er hat sich zur Übernahme sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen, verpflichtet. 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen herzustellen. Hierzu ist ein Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2, letzter Absatz BauNVO zu schaffen.

Weitere Planungsziele sind:

       Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die den sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt.

       Berücksichtigung der Wohn- und Arbeitsbedürfnisse der Bevölkerung

       Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden

       Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung

       Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage Mark Zwuschen. Das Plangebiet der Gemarkung Morxdorf, Flur 3 wird wie folgt begrenzt: nördlich mit dem Flurstück 90, östlich mit den Flurstücken 75, 76, 77, 78/1, 232 und 233, südlich mit den Flurstücken 239, 238 (Wegegrundstück) und 229 sowie westlich mit dem Flurstück 236.

Die Fläche des Plangebietes hat in etwa eine Größe von 4 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt.  

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Morxdorf ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt. Der Bebauungsplan kann demzufolge gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der FNP Morxdorf/ Mark Zwuschen (1. Änderung) ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Die Antragssteller haben in ihrem Antrag nachgewiesen, dass die Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanalgen in der Stadt Jessen im Wesentlichen eingehalten werden.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird nach § 8 BauGB als Angebotsbebauungsplan (verbindlicher Bebauungsplan) mit Umweltprüfung durchgeführt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.