Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster)
beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 37 Wohnbebauung
„Jüterboger Allee“ im OT Mügeln im beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).
Sachverhalt:
Der Bau-
und Vergabeausschuss der Stadt Jessen
(Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2022 den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes V 37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee“ im OT Mügeln im
beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) gefasst.
Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung
eines kleinen Wohnbaugebietes geschaffen . Damit soll der anhaltenden Nachfrage
nach Bauland für den Eigenheimbau im OT Mügeln entsprochen werden. Die
Erschließung erfolgt über die Landesstraße L111 „ Jüterboger Allee“.
Das
Plangebiet umfasst die Flurstücke 68/25 (teilweise), 72 (teilweise), 74 (teilweise) und 105 der Gemarkung Mügeln,
Flur 1 in einer Größe von ca. 1,5 ha. Der Geltungsbereich befindet sich an der
Landesstraße L 111 (Jüterboger Allee). Er wird nördlich und südlich durch
Wohnbebauung, östlich durch die L 111 und westlich durch Ackerfläche begrenzt.
Es liegt ein
Flächennutzungsplan für den OT Mügeln vor. Das Plangebiet ist dort als
Wohnbaufläche ausgewiesen.
Der
Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
aufgestellt.
Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB
sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz
zu beachten sind, bestehen nicht.
Von einer
Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und
§ 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der vorliegende Planentwurf des
Bebauungsplanes V 37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee“ im OT Mügeln in der
Fassung vom 25.08.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Textlichen
Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom
25.08.2022 einschl. Artenschutzbeitrag werden gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die
Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der
Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.
Parallel
dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert,
eine Stellungnahme abzugeben.
Der
Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.