Beschluss:
1.
Der Stadtrat der
Stadt Jessen (Elster) beschließt die förmliche Beteiligung zur 6. Änderung
des Flächennutzungsplanes für den in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurf in
der Fassung vom 11.01.2023.
2.
Die förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie
der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Entwurfes in
Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
3.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Die Stadt Jessen (Elster) besitzt seit 1994
einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Ein Investor plant für die
Standortverlagerung der Firma REWE an die Rehainer Straße in Jessen (Elster)
die Errichtung eines Mietobjektes mit einer Verkaufsfläche von rd. 2.000 m²,
des Weiteren soll die Möglichkeit der Standortverlagerung der Firma Rossmann
erfolgen können.
Für das Gebiet an der Rehainer Straße weist
der Flächennutzungsplan gewerbliche Bauflächen aus ("Gewerbepark
Jessen"). Ein Sondergebiet für Einzelhandel kann aus dieser Darstellung
nicht entwickelt werden. Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels oberhalb einer
Verkaufsfläche von 800 m² sind in der Regel als großflächig i. S. v. § 11 Abs.
3 Nr. 2 BauNVO anzusehen und nur innerhalb von eigens festgesetzten
Sondergebieten zulässig. Über ein Fachgutachten wurde im Vorfeld der Planung
die Standortverträglichkeit der beabsichtigten Standortentwicklung
nachgewiesen.
Damit die Planungsabsichten
planungsrechtlich umgesetzt werden können, hat der Stadtrat der Stadt Jessen
(Elster) die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes am
01.03.2022 beschlossen. Der Beschluss für die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange wurde am 29.08.2022
durch den Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) gefasst. Im
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erhielt der
Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes überwiegend Zustimmung.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde sieht die Planziele der 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes als vereinbar mit den Zielen der Raumordnung an.
Mit diesem Beschluss soll die Freigabe der
6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster) für die förmliche
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgen. In diesem Zuge billigt der
Stadtrat die Inhalte des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
und eröffnet der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie
Nachbargemeinden die Möglichkeit der Mitwirkung am Planverfahren. Hierfür ist
die Dauer eines Monats vorgesehen.
Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Investor getragen.