Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 28.07.2023 angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
2. Der Entwurf der 7. Änderung des FNP der Stadt Jessen (Elster) mit der Begründung in der Fassung vom 28.07.2023 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB ein.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlagezeitraum zu bestimmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Offenlage zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Begründung:
zu 1.: In der Zeit vom 29.11.2022 bis einschließlich 13.01.2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengestellt. Das beauftragte Planungsbüro hat gemeinsam mit der Verwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegen.
zu 2.: Mit Datum vom 28.07.2023 liegt der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungs-planes mit seiner Begründung vor. Die im Abwägungsprotokoll angeführten Belange wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Es wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
zu 3.: Mit dem Beschluss zur Beteiligung erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden werden gemäß § 4 Abs 2 und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der 7. Änderung des FNP gebeten. Die Beteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen, der Zeitraum der Beteiligung wird durch die Verwaltung bestimmt.
Anlagen: - Abwägungsprotokoll Vorentwurf
- Entwurf Planzeichnung
- Entwurf Begründung
- Entwurf Umweltprüfung