Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
beschließt:
Der
vorliegende Bebauungsplan V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln
der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung 10.01.2025, bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht
werden gebilligt.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die
Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist
anzugeben:
- wo die Satzung von jedermann auf die
Dauer während der Dienstzeiten oder nach
Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt
wird.
- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen
von Verfahrens- oder Formfehlern oder
Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen
und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplans V37
erfolgte mit Einleitung durch den Bau- und Vergabeausschuss am 04.04.2022.
Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf für
den Bebauungsplan V37 vor. Nach Abwägung der Stellungnahmen der Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit,
waren im Planentwurf Fassung 28.06.2024 keine Änderungen erforderlich.
Die Begründung und der Umweltbericht wurden
gemäß Abwägung fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung des
Satzungsentwurfes, der Begründung und dem Umweltbericht, sind die
Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.
Die Bekanntmachung über den Beschluss
erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich sowie
gem. § 10a Abs. 2 BauGB auf der
Internetseite der Stadt Jessen (Elster) und im
Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt.
Dabei ist darauf hinzuweisen, wo der
Bebauungsplan eigesehen werden kann, über
den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu
geben. Mit der Bekanntmachung wird der
Bebauungsplan V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt
Jessen (Elster) gem. § 9 Abs. 2a BauGB rechtskräftig.
Anlage: Satzungsdokumente
- Planzeichnung i. d. F. vom 10.01.2025
- Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan i. d. F. vom 28.06.2024
- Grünordnungsplan Bestand/ Biotoptypen vom 10.01.2025
- Grünordnungsplan Zielbiotope/ Maßnahmen vom 10.01.2025
- Artenschutzfachliche Potentialanalyse vom 15.06.2022
