Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Der vorliegende Bebauungsplan V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung 10.01.2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach

  Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder

  Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen

  und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Begründung:

Die Aufstellung des Bebauungsplans V37 erfolgte mit Einleitung durch den Bau- und Vergabeausschuss am 04.04.2022.

Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf für den Bebauungsplan V37 vor. Nach Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, waren im Planentwurf Fassung 28.06.2024 keine Änderungen erforderlich.

Die Begründung und der Umweltbericht wurden gemäß Abwägung fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung des Satzungsentwurfes, der Begründung und dem Umweltbericht, sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

Die Bekanntmachung über den Beschluss erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich sowie

gem. § 10a Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) und im

Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt. Dabei ist darauf hinzuweisen, wo der

Bebauungsplan eigesehen werden kann, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu

geben. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) gem. § 9 Abs. 2a BauGB rechtskräftig.

Anlage: Satzungsdokumente

- Planzeichnung i. d. F. vom 10.01.2025

- Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan i. d. F. vom 28.06.2024

- Grünordnungsplan Bestand/ Biotoptypen vom 10.01.2025

- Grünordnungsplan Zielbiotope/ Maßnahmen vom 10.01.2025

- Artenschutzfachliche Potentialanalyse vom 15.06.2022