Betreff
Beschluss Offenlegung Entwurf des Bebauungsplanes V 33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Vorlage
2020/107
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ und den dazugehörigen Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung vom Februar 2020.

 


Begründung:

Der Bau- und Vergabeausschuss  der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.01.2019 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes V 33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ im beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst.

 

Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung eines kleinen Wohnbaugebietes geschaffen . Damit soll der anhaltenden Nachfrage nach Bauland für den Eigenheimbau im OT Schweinitz entsprochen werden. Die Erschließung ist über die Straße „Obere Weinberge“ gesichert.

 

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 5027 der Gemarkung Schweinitz, Flur 2. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schweinitz ist dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB  (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigte Verfahren) aufgestellt.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind, bestehen nicht.

Von einer Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes V 33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ im OT Schweinitz in der Fassung vom Februar 2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung mit Anlagen in der Fassung vom Februar 2020 einschl. Artenschutzbeitrag werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Die Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.

 

Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.