Betreff
Satzung zum Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz" gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Vorlage
2020/128
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 06.07.2020 als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 


Begründung:

  1. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“ wurden  Bedenken, Anregungen und Hinweise in schriftlicher Form vorgebracht. Weitere Einsichtnahmen während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes hatten nur informativen Charakter. Der Stadtrat hat im Abwägungsverfahren diese Bedenken, Anregungen und Hinweise geprüft und darüber einen Abwägungsbeschluss gefasst, der inhaltlich in diesen Satzungsbeschluss eingeht.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Bedenken, Anregungen und Hinweise erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan  „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“ als Satzung.

 

  1. Die Begründung und Planzeichnung werden gebilligt.

 

  1. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Anlagen zum Satzungsbeschluss Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“

 

  Begründung –Satzung- vom 06.07.2020

  Planzeichnung –Satzung- vom 06.07.2020