Betreff
Satzung zum Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz" gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Vorlage
2020/128
Art
Sitzungsvorlage
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 06.07.2020 als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Begründung:
- Während der
Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf
des Bebauungsplanes V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“ wurden Bedenken, Anregungen und Hinweise in
schriftlicher Form vorgebracht. Weitere Einsichtnahmen während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfes hatten nur informativen Charakter. Der Stadtrat hat im
Abwägungsverfahren diese Bedenken, Anregungen und Hinweise geprüft und
darüber einen Abwägungsbeschluss gefasst, der inhaltlich in diesen
Satzungsbeschluss eingeht.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie Bürger, die Bedenken, Anregungen und Hinweise
erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.
- Gemäß § 10
Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“
als Satzung.
- Die Begründung und Planzeichnung werden
gebilligt.
- Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
zum Satzungsbeschluss Bebauungsplan V32 „Wohnbebauung an der Schule Schweinitz“
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Begründung –Satzung- vom 06.07.2020
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Planzeichnung –Satzung- vom 06.07.2020